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   BSG, 30.08.1979 - 8b/3 RK 46/78   

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BSG, 30.08.1979 - 8b/3 RK 46/78 (https://dejure.org/1979,12033)
BSG, Entscheidung vom 30.08.1979 - 8b/3 RK 46/78 (https://dejure.org/1979,12033)
BSG, Entscheidung vom 30. August 1979 - 8b/3 RK 46/78 (https://dejure.org/1979,12033)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.03.1974 - 2 S 1/74

    Revision - Verfahrensmangel - Notwendige Beiladung

    Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 8b/3 RK 46/78
    Das Unterlassen der notwendigen Beiladung ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (vgl BSG vom 1974-03-12 2 S 1/74 = SozR 1500 § 75 Nr. 1).
  • BSG, 16.11.1978 - 3 RK 79/77

    Übergangener Rentenanspruch - Krankenkasse gegen Rentenversicherungsträger -

    Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 8b/3 RK 46/78
    Ist zwischen den beteiligten Versicherungsträgern der Übergang des vorgezogenen Übergangsgeldes gemäß RVO § 183 streitig, so ist in einem Streitverfahren der Versicherte notwendig beizuladen (vergleiche BSG vom 1978-11-16 3 RK 79/77 = SozR 1500 § 75 Nr. 20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1978 - L 16 KR 97/77

    Zusammentreffen von Übergangsgeld und Krankengeld

    Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 8b/3 RK 46/78
    Rechtszug: vorgehend SG Düsseldorf 1977-03-17 S 9(7) J 273/74 vorgehend LSG Essen 1978-04-20 L 16 Kr 97/77.
  • BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 102/79

    Förderung der beruflichen Rehabilitation - Behinderte - Notwendige Beiladung

    dem Rechtsstreit zwischen einem Sozialhilfeträger und einem Rentenversicherungsträger auf Ersatz von Aufwendungen gemäß ä 1531 der Reichsversicherungsordnung (RVG) der Versicherte notwendig beizulahen ist, obwohl der Sozial°= hilfeträger damit einen eigenen, selbständigen Anspruch geltend macht; denn der Versicherte verliert die Verfügungsbefugnis über seinen Anspruch, soweit daraus der Ersatzanspruch zu be« friedigen ist (BSGvom 30. August 1979 - 4 RJ 65/77 =), Nach dem Urteil des 8, Senats des BSG vom 30. August 1979 - 8b/3 RK 46/78 - ist bei der Entscheidung, ob ein R-echtsi."lber== gang stattgefunden hat - ggf in welchem Umfange - oder nicht, derjenige, dessen Rechte übergegangen sein sollen, in einer seine notwendige Beiladung auslösenden Weise betroffen° Der 8. Senat des BSG hält eine Beiladung nach 9 75 Abs. 2 SGG sogar dann für erforderlich, wenn ein nach 5 1735 EVO vorläufig mit Leistungen eingetretener Träger der Unfallversicherung gegen den von ihm für zuständig gehaltenen Träger auf Feststellung von dessen Leistungspflicht klagt und Jenertnine Entschädi« gungspflicht gegenüber dem Entschädigungsberechtigten bereits bindend abgelehnt hat (BSG SozR 1500 9 55 Nr &; ähnlich auch BSG SozR 1500 5 75 Nr. 29).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1978 - L 16 KR 97/77

    Zusammentreffen von Übergangsgeld und Krankengeld

    Rechtszug: nachgehend BSG 1979-08-30 8b/3 RK 46/78.
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